Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen vom 24. November 2000
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2001 Nr. 15, S. 704
Eingangsformel
Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zum Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen vom 24. November 2000
Vom 6. November 2001
§ 70 des Gesetzes über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz – SächsJG) vom 24. November 2000 (SächsGVBl. S. 482) ist wie folgt zu berichtigen:- In Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „§ 60 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 61 Abs. 1“ zu ersetzen.
- In Absatz 2 Nr. 1 ist die Angabe „§ 1059a Nr. 2“ durch die Angabe „§ 1059a Abs. 1 Nr. 2“ zu ersetzen.
Dresden, den 6. November 2001
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Dr. Staupe
Ministerialdirigent
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.