Ber-zum-Gesetz-ueber-die-Justiz-vom-24-November-2000 · Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen vom 24. November 2000

Fundstelle:
SächsGVBl. 2001 Nr. 15, S. 704
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Berichtigung

des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zum Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen vom 24. November 2000

Vom 6. November 2001

§ 70 des Gesetzes über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz – SächsJG) vom 24. November 2000 (SächsGVBl. S. 482) ist wie folgt zu berichtigen:
  1. In Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „§ 60 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 61 Abs. 1“ zu ersetzen.
  2. In Absatz 2 Nr. 1 ist die Angabe „§ 1059a Nr. 2“ durch die Angabe „§ 1059a Abs. 1 Nr. 2“ zu ersetzen.

Dresden, den 6. November 2001

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Dr. Staupe
Ministerialdirigent

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.