Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 1992 Nr. 10, S. 97 Fsn-Nr.: 102-1
Eingangsformel
Gesetz
zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Vom 4. März 1992
Der Sächsische Landtag hat am 21. Februar 1992 das folgende Gesetz beschlossen:
1
Artikel 1 (1) Dem am 11. Februar 1992 in Erfurt unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit seinen Anlagen veröffentlicht.
2
Artikel 2 1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, 4. März 1992 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.