Zustimmung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2003 Nr. 3, S. 38 Fsn-Nr.: 72
Vorschrift
Zustimmung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
erlassen als Artikel 1 des
Gesetzes zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Vom 21. März 2003
1Dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. 2Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.