Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Neuregelung der Feststellungsprüfung
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2026 Nr. 4, S. 92 Fsn-Nr.: 711
Eingangsformel
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Neuregelung der Feststellungsprüfung
Vom 10. März 2026
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus verordnet aufgrund des § 24 Satz 3 des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83) geändert worden ist:
1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Feststellung der Eignung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfungsverordnung – FSPVO)
Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Feststellung der Eignung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfungsverordnung – FSPVO)
2 Außerkrafttreten
Artikel 2 Außerkrafttreten Die Feststellungsprüfungsverordnung vom 18. November 2011 (SächsGVBl. S. 616) tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
3 Inkrafttreten
Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 10. März 2026 Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Sebastian Gemkow
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.