VO-Neuregelung-SaechsKGSZuVO · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus sowie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neuregelung von Zuständigkeiten nach dem Kulturgutschutzgesetz

Fundstelle:
SächsGVBl. 2026 Nr. 4, S. 91 Fsn-Nr.: 70
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus sowie des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Neuregelung von Zuständigkeiten
nach dem Kulturgutschutzgesetz

Vom 17. Februar 2026

Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus sowie das Staatsministerium des Innern verordnen aufgrund des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist:

Artikel

1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus sowie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Zuständigkeiten nach dem Kulturgutschutzgesetz (Sächsische Kulturgutschutz-Zuständigkeitsverordnung – SächsKGSZuVO)

Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus sowie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Zuständigkeiten nach dem Kulturgutschutzgesetz (Sächsische Kulturgutschutz-Zuständigkeitsverordnung – SächsKGSZuVO)

Artikel

2 Außerkrafttreten

Artikel 2 Außerkrafttreten Die Sächsische Kulturgutschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung vom 22. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 368) tritt mit Ablauf des 31. März 2026 außer Kraft.

Artikel

3 Inkrafttreten

Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 17. Februar 2026 Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Barbara Klepsch Der Staatsminister des Innern Armin Schuster

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.