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Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten des Vertrages über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag

Fundstelle:
SächsGVBl. 2026 Nr. 3, S. 83 Fsn-Nr.: 213
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Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten des Vertrages
über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung
des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG –
NOOTS-Staatsvertrag

Vom 2. Februar 2026

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Vertrages bekannt:

Der Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag (SächsGVBl. 2025 S. 247) ist gemäß seinem § 10 Absatz 1 Satz 2 am 1. Februar 2026 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Februar 2026

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.