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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Inkrafttreten der Zweiten Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung

Fundstelle:
SächsGVBl. 2025 Nr. 16, S. 449 Fsn-Nr.: 270
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über das Inkrafttreten der Zweiten Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung

Vom 3. November 2025

Nach Artikel 2 Satz 2 der Zweiten Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung vom 9. Oktober 2024 (SächsGVBl. S. 906) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung nach ihrem Artikel 2 Satz 1 mit der Wahl eines Sächsischen Integrationsbeauftragten durch den Landtag am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist.

Dresden, den 3. November 2025

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Saskia Tietje
Abteilungsleiterin Recht und Kommunales

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.