Bek-iK-StV · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2025 Nr. 16, S. 448 Fsn-Nr.: 242
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 2. Dezember 2025

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Siebte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2025 S. 383) ist gemäß seinem Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Dezember 2025

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.