VwV-Neuregelung-GVGA-und-GVO · Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Neuregelung der Vorschriften über die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und die Gerichtsvollzieherordnung

Fundstelle:
SächsJMBl. 2025 Nr. 10, S. 83 Fsn-Nr.: 303
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Neuregelung der Vorschriften über die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und die Gerichtsvollzieherordnung

Vom 16. Oktober 2025

I. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (VwV Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher – VwVGVGA)

I.
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(VwV Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher – VwVGVGA)

II. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Gerichtsvollzieherordnung (VwV Gerichtsvollzieherordnung – VwVGVO)

II.
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Gerichtsvollzieherordnung
(VwV Gerichtsvollzieherordnung – VwVGVO)

III. Außerkrafttreten

III. Außerkrafttreten

Die VwV zur GVGA und GVO vom 25. September 2013 (SächsJMBl. S. 130), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2024 (SächsJMBl. S. 408) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), tritt am 1. November 2025 außer Kraft.

IV. Inkrafttreten

IV. Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2025 in Kraft.

Dresden, den 16 Oktober 2025

Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.