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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes

Fundstelle:
SächsABl. 2025 Nr. 29, S. 746 Fsn-Nr.: 230
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte
im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes

Vom 19. Juni 2025

Auf der Grundlage des § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes vom 9. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1022), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, gibt das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus die Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen (Stand: 19. Juni 2025) bekannt.

Dresden, den 19. Juni 2025

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Döblitz
Referatsleiter

Liste der Kur- und Erholungsorte

Liste der Kur- und Erholungsorte

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.