Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2005 Nr. 2, S. 30 Fsn-Nr.: 72
Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten DeutschlandDu lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.