Netto-Null-Kontaktstellen-Zuständigkeitsverordnung
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2025 Nr. 1, S. 4 Fsn-Nr.: 600
Eingangsformel
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Übertragung der Aufgaben als zentrale Kontaktstelle
nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735
(Netto-Null-Kontaktstellen-Zuständigkeitsverordnung – NetNullZuVO)
Vom 17. Dezember 2024
Auf Grund des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899) verordnet das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Zustimmung der Staatsregierung:
Übertragung der Zuständigkeit
§ 1Übertragung der Zuständigkeit Die Aufgaben der zentralen Kontaktstelle nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1735, 28.6.2024) werden für das Gebiet des Freistaates Sachsen auf die Landesdirektion Sachsen übertragen.
Inkrafttreten
§ 2Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 17. Dezember 2024 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und VerkehrMartin Dulig
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.