Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2024 Nr. 10, S. 771 Fsn-Nr.: 22
Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Bestandteil der Vorschrift Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung laufbahnrechtlicher Regelungen der PolizeiDu lernst gerade fürs Examen?
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.