Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Aufhebung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen
- Fundstelle:
- SächsABl. 2024 Nr. 33, S. 938 Fsn-Nr.: 634
Verwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Aufhebung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen
Vom 1. August 2024
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen vom 12. Oktober 1994 (SächsABl. S. 1363), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 306), tritt zum 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Dresden, den 1. August 2024
Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.