Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Formulare für die Ausstellung von Erfüllungserklärungen
- Fundstelle:
- SächsABl. 2024 Nr. 9, S. 261 Fsn-Nr.: 421
Bekanntmachung
Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
über die Formulare für die Ausstellung von Erfüllungserklärungen
Vom 7. Februar 2024
Auf Grund von § 2 Absatz 3 der Gebäudeenergieverordnung vom 19. Dezember 2023 (SächsGVBl. 2024 S. 27) werden die für die Ausstellung von Erfüllungserklärungen nach § 92 des Gebäudeenergiegesetzes zu verwendenden Formulare (Anlagen) bekannt gegeben.
Dresden, den 7. Februar 2024
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Annette Rothenberger-Temme
Abteilungsleiterin
Anlagen Erfüllungserklärung für bestehende Gebäude gemäß § 92 Abs. 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG) i. V. m. § 2 Abs. 3 GebEnVO im Freistaat Sachsen Erfüllungserklärung für neu errichtende Gebäude gemäß § 92 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) i. V. m. § 2 Abs. 3 GebEnVO im Freistaat Sachsen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.