Bek-iK-4-Medienaenderungsstaatsvertrag · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2024 Nr. 1, S. 34 Fsn-Nr.: 72
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 2. Januar 2024

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Vierte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2023 S. 818) ist gemäß seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Januar 2024

Sächsische Staatskanzlei
Bechtel
Referatsleiterin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.