Bek-iK-eGBRStVtr · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2023 Nr. 15, S. 670 Fsn-Nr.: 250
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 28. Juli 2023

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) (SächsGVBl. 2022 S. 293) ist gemäß seinem Artikel 11 Absatz 1 Satz 2 am 1. August 2023 in Kraft getreten.

Dresden, den 28. Juli 2023

Sächsische Staatskanzlei
Bechtel
Referatsleiterin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.