Saechsisches-Grunderwerbsteuersatzgesetz · Sachsen

Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz

Fundstelle:
SächsGVBl. 2022 Nr. 34, S. 705, 715 Fsn-Nr.: 51-8
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Sächsisches Gesetz
über die Bestimmung des Steuersatzes
bei der Grunderwerbsteuer
(Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz – SächsGrEStSatzG)

erlassen als Artikel 10 des Haushaltbegleitgesetzes 2023/2024

Vom 20. Dezember 2022

§ 1

Steuersatz

§ 1Steuersatz Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,5 Prozent.

§ 2

Anwendungsbereich

§ 2Anwendungsbereich Der Steuersatz ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 verwirklicht werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.