VwV-zum-Ausbildungszentrum-Bobritzsch · Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, der Finanzen, des Innern sowie für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Ausbildungszentrum Bobritzsch

Fundstelle:
SächsABl. 2021 Nr. 45, S. 1398 Fsn-Nr.: 245
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsministerien der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung,
der Finanzen, des Innern sowie
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zum Ausbildungszentrum Bobritzsch

Vom 13. September 2021

A. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Organisation des Ausbildungszentrums Bobritzsch (VwV Ausbildungszentrum – VwVABZ)

A.
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
über die Organisation
des Ausbildungszentrums Bobritzsch
(VwV Ausbildungszentrum – VwVABZ)

B. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

B.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien der Justiz, der Finanzen, des Innern und für Soziales über die Errichtung des Ausbildungszentrums Bobritzsch vom 3. Januar 2003 (SächsABl. S. 123), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 374), außer Kraft.

Dresden, den 13. September 2021

Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie,
Europa und Gleichstellung
Katja Meier

Der Staatsminister der Finanzen
Hartmut Vorjohann

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.