Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2022 Nr. 25, S. 483 Fsn-Nr.: 72
Bekanntmachung
Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen
Vom 4. Juli 2022
Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2022 S. 303) ist gemäß seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 am 30. Juni 2022 in Kraft getreten.
Dresden, den 4. Juli 2022
Sächsische Staatskanzlei
gez. Dr. Hanel
Referentin
In Vertretung der Referatsleiterin
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.