G-zum-Gluecksspielstaatsvertrag-2021 · Sachsen

Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

Fundstelle:
SächsGVBl. 2021 Nr. 15, S. 366 Fsn-Nr.: 606-16
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Gesetz
zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

Vom 24. März 2021

Der Sächsische Landtag hat am 24. März 2021 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel

1 Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

Artikel 1Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 1Dem am 29. Oktober 2020 von den Ländern unterzeichneten Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird zugestimmt. 2Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

2 Inkrafttreten, Bekanntmachung

Artikel 2Inkrafttreten, Bekanntmachung (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem § 35 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 24. März 2021 Der LandtagspräsidentDr. Matthias Rößler Der MinisterpräsidentMichael Kretschmer Der Staatsminister des InnernProf. Dr. Roland Wöller

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.