Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über Gebühren für Rückstandsuntersuchungen gemäß nationalem Rückstandskontrollplan
- Fundstelle:
- SächsABl. 2020 Nr. 46, S. 1307 Fsn-Nr.: 608
Verwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift
des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über Gebühren für Rückstandsuntersuchungen gemäß nationalem Rückstandskontrollplan
Vom 21. Oktober 2020
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über Gebühren für Rückstandsuntersuchungen gemäß nationalem Rückstandskontrollplan vom 8. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1809), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 26. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 404), tritt rückwirkend zum 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Dresden, den 21. Oktober 2020
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping
Staatsministerin
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.