VwV-Elektronische-Verfahrensakte · Sachsen

VwV Elektronische Verfahrensakte

Fundstelle:
SächsJMBl. 2026 Nr. 1, S. 16 Fsn-Nr.: 300
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zu Regelungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf elektronische Aktenführung
(VwV Elektronische Verfahrensakte – VwVEAkte)

Vom 19. Dezember 2025

[zuletzt geändert durch VwV vom 21. April 2026 (SächsJMBl. S. 148)
mit Wirkung ab 1. Mai 2026]

I. Weiterführung von in Papierform angelegten Akten in Papier

I.
Weiterführung von in Papierform angelegten Akten in Papier

1.
Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden Akten, die in Papierform angelegt wurden, vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern II bis IV in Papierform weitergeführt.
2.
Bei den Verwaltungsbehörden, soweit sie Aufgaben im Bußgeldverfahren wahrnehmen, werden Akten, die in Papierform angelegt wurden, in Papierform weitergeführt.
3.
Die Nummern 1 und 2 gelten entsprechend, wenn elektronisch geführte Akten zu einer in Papierform geführten führenden Akte verbunden werden.

II. Bestimmung der Verfahren mit hybrider Aktenführung

II.
Bestimmung der Verfahren mit hybrider Aktenführung

In den folgenden Verfahren werden in Papierform angelegte Akten elektronisch weitergeführt:

1.
am sächsischen Landessozialgericht alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 5. Dezember 2021 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
2.
am Sozialgericht Dresden alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 5. Dezember 2021 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
3.
am Sozialgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 11. Juni 2023 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
4.
am Sozialgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 27. März 2022 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
5.
am Amtsgericht Dresden alle Verfahren
a)
ab dem 1. Mai 2025 unter dem Registerzeichen XVll, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 1. Mai 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
c)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
6.
am Landgericht Dresden alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
7.
am Landgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
8.
am Landgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
9.
am Landgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht weggelegt gewesen sind,
10.
am Amtsgericht Pirna alle Verfahren
a)
ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 11. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
11.
am Amtsgericht Zwickau alle Verfahren
a)
ab dem 18. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
12.
am Amtsgericht Auerbach alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
13.
am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
14.
am Amtsgericht Plauen alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
15.
am Amtsgericht Chemnitz alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
16.
am Amtsgericht Aue-Bad Schlema alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
17.
am Amtsgericht Freiberg alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
18.
am Amtsgericht Marienberg alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
19.
am Amtsgericht Döbeln alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
20.
am Amtsgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
21.
am Amtsgericht Bautzen alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
22.
am Amtsgericht Hoyerswerda alle Verfahren
a)
ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
23.
am Amtsgericht Kamenz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
24.
am Amtsgericht Weißwasser alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
25.
am Amtsgericht Zittau alle Verfahren
a)
ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
26.
am Amtsgericht Leipzig alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
27.
am Amtsgericht Borna alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
28.
am Amtsgericht Eilenburg alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
29.
am Amtsgericht Grimma alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
30.
am Amtsgericht Torgau alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
31.
am Verwaltungsgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 1. September 2025, die am 1. September 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
32.
am Verwaltungsgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 29. September 2025, die am 29. September 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
33.
am Verwaltungsgericht Dresden alle Verfahren ab dem 3. November 2025, die am 3. November 2025 noch nicht erledigt gewesen sind.

III. Hybride Aktenführung bei Abgaben und Verweisungen

III.
Hybride Aktenführung bei Abgaben und Verweisungen

Durch Abgabe oder Verweisung von anderen Gerichten oder Spruchkörpern eingegangene in Papierform geführte Akten werden elektronisch weitergeführt.

IV. Besondere örtliche Regelungen

IV.
Besondere örtliche Regelungen

1.
Die Leitungen der jeweils aktenführenden Staatsanwaltschaften oder Gerichte oder eine von diesen bestimmte Stelle können im Einzelfall oder für bestimmte allgemein umschriebene Verfahren anordnen, dass eine in Papierform geführte oder elektronisch weitergeführte Akte vollständig elektronisch geführt wird. Der Übergang in die vollständige elektronische Form ist unter Benennung der Anordnung aktenkundig zu machen. Die Digitalisierung der Akte erfolgt durch die jeweils aktenführende Staatsanwaltschaft oder das jeweils aktenführende Gericht.
2.
Die Leitung des jeweils aktenführenden Gerichts oder eine von dieser bestimmte Stelle kann im Einzelfall anordnen, dass eine in Papierform geführte Akte elektronisch weitergeführt wird. Der Beginn der Weiterführung der Akten in elektronischer Form und die Gründe sind aktenkundig zu machen.

V. Besonderheiten in Straf- und Bußgeldverfahren

V.
Besonderheiten in Straf- und Bußgeldverfahren

1.
In Straf- und Bußgeldverfahren finden die Ziffern II, III und IV Nummer 2 keine Anwendung.
2.
Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 der Sächsischen E-Justizverordnung werden bei den in der Anlage benannten Bußgeldbehörden vom 1. April 2026 bis einschließlich 31. August 2026 die Akten weiterhin in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt. Die Anordnung hinsichtlich der Nummern 5 bis 103 der Anlage umfasst auch die Aufgabenwahrnehmung einer Gemeinde als erfüllende Gemeinde für eine Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.

VI. Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

VI.
Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren wird in Papierform geführt.

VII. Außerkrafttreten

VII.
Außerkrafttreten

Die VwV Elektronische Verfahrensakte vom 22. März 2022 (SächsJMBl. S. 23), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 18. November 2025 (SächsJMBl. S. 243) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), und die VwV Hybridaktenführung vom 11. April 2025 (SächsJMBl. S. 21), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. August 2025 (SächsJMBl. S. 66) geändert worden ist, treten am 1. Januar 2026 außer Kraft.

VIII. Inkrafttreten

VIII.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Dresden, den 19. Dezember 2025

Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert

Anlage

Anlage(zu Ziffer V Nummer 2) 1. Landkreis Bautzen 2. Landkreis Leipzig 3. Landkreis Mittelsachsen 4. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 5. Stadt Altenberg 6. Stadt Annaberg-Buchholz 7. Stadt Aue-Bad Schlema 8. Stadt Bad Düben 9. Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel 10. Stadt Bad Muskau 11. Stadt Brandis 12. Stadt Burgstädt 13. Stadt Chemnitz 14. Stadt Colditz 15. Stadt Coswig 16. Stadt Delitzsch 17. Stadt Ebersbach-Neugersdorf 18. Stadt Ehrenfriedersdorf 19. Stadt Elsterberg 20. Stadt Freiberg 21. Stadt Frohburg 22. Stadt Görlitz 23. Stadt Grimma 24. Stadt Gröditz 25. Stadt Herrnhut 26. Stadt Hoyerswerda 27. Stadt Königstein 28. Stadt Lichtenstein 29. Stadt Limbach-Oberfrohna 30. Stadt Löbau 31. Stadt Lunzenau 32. Stadt Marienberg 33. Stadt Markkleeberg 34. Stadt Netzschkau 35. Stadt Neusalza-Spremberg 36. Stadt Nossen 37. Stadt Oelsnitz/Erzgebirge 38. Stadt Oschatz 39. Stadt Ostritz 40. Stadt Penig 41. Stadt Plauen 42. Stadt Pockau-Lengefeld 43. Stadt Rabenau 44. Stadt Radeberg 45. Stadt Radeburg 46. Stadt Reichenbach/Oberlausitz 47. Stadt Rothenburg/Oberlausitz 48. Stadt Scheibenberg 49. Stadt Schkeuditz 50. Stadt Schlettau 51. Stadt Schwarzenberg/Erzgebirge 52. Stadt Strehla 53. Stadt Taucha 54. Stadt Torgau 55. Stadt Treuen 56. Stadt Waldenburg 57. Stadt Waldheim 58. Stadt Werdau 59. Stadt Wilkau-Haßlau 60. Stadt Wolkenstein 61. Stadt Zwickau 62. Gemeinde Amtsberg 63. Gemeinde Arnsdorf 64. Gemeinde Bannewitz 65. Gemeinde Beilrode 66. Gemeinde Bennewitz 67. Gemeinde Boxberg/Oberlausitz 68. Gemeinde Crottendorf 69. Gemeinde Diera-Zehren 70. Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach 71. Gemeinde Ebersbach 72. Gemeinde Ellefeld 73. Gemeinde Hirschstein 74. Gemeinde Kottmar 75. Gemeinde Laußig 76. Gemeinde Lichtenau 77. Gemeinde Mittelherwigsdorf 78. Gemeinde Mockrehna 79. Gemeinde Muldenhammer 80. Gemeinde Mülsen 81. Gemeinde Neschwitz 82. Gemeinde Niederwiesa 83. Gemeinde Olbersdorf 84. Gemeinde Ottendorf-Okrilla 85. Gemeinde Pöhl 86. Gemeinde Priestewitz 87. Gemeinde Raschau-Markersbach 88. Gemeinde Reinsdorf 89. Gemeinde Röderaue 90. Gemeinde Rosenbach/Vogtland 91. Gemeinde Schleife 92. Gemeinde Schönfeld 93. Gemeinde Schönheide 94. Gemeinde Schwepnitz 95. Gemeinde Sehmatal 96. Gemeinde Spreetal 97. Gemeinde Stauchitz 98. Gemeinde Steinberg 99. Gemeinde Stützengrün 100. Gemeinde Thiendorf 101. Gemeinde Weinböhla 102. Gemeinde Weischlitz 103. Gemeinde Zeithain 104. Verwaltungsverband Jägerswald 105. Verwaltungsverband Wildenstein 106. Kommunaler Sozialverband 107. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte 108. Landesdirektion 109. Statistisches Landesamt 110. Landesamt für Steuern und Finanzen 111. Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen 112. Handwerkskammer Chemnitz 113. Handwerkskammer Dresden 114. Handwerkskammer Leipzig 115. Industrie- und Handelskammer Dresden 116. Landeszahnärztekammer 117. Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer 118. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.