Bek-iK-StV-Hochschulzulassung · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2019 Nr. 19, S. 778 Fsn-Nr.: 711
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 2. Dezember 2019

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung (SächsGVBl. 2019 S. 589) ist gemäß seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Dezember 2019

Sächsische Staatskanzlei
Bechtel
Referatsleiterin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.