Aufhebung-RL-Zuschuesse-Tierseuchenkasse · Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsisches Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Aufhebung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse

Fundstelle:
SächsABl. 2019 Nr. 38, S. 1314 Fsn-Nr.: 5563
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Verwaltungsvorschrift
des Sächsisches Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Aufhebung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen
an die Sächsische Tierseuchenkasse

Vom 31. Juli 2019

I.

I.

Die Richtlinie des Sächsisches Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 20. November 2002 (SächsABl. S. 1257), die zuletzt durch die Richtlinie vom 25. Februar 2014 (SächsABl. S. 506) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. November 2017 (SächsABl. SDr. S. S 422), wird aufgehoben.

II.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 31. Juli 2019

Die Staatsministerin für Soziales
und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.