Bek-iK-StV · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2018 Nr. 8, S. 293 Fsn-Nr.: 72
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 28. Mai 2018

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Einundzwanzigste Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2018 S. 159) ist gemäß seinem Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

Dresden, den 28. Mai 2018

Sächsische Staatskanzlei
In Vertretung der Referatsleiterin
Dr. Hanel
Referentin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.