Bek-iK-Datum-19-Rundfunkaenderungsstaatsvertrag · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2016 Nr. 11, S. 495 Fsn-Nr.: 72
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 6. Oktober 2016

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Neunzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2016 S. 247) ist gemäß seinem Artikel 6 Absatz 2 am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten, mit Ausnahme von Artikel 4, der am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Dresden, den 6. Oktober 2016

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.