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Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Abkommen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2016 Nr. 8, S. 289 Fsn-Nr.: 607
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 12. Juli 2016

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:

Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (SächsGVBl. 2016 S. 83) ist gemäß seinem § 2 am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

Dresden, den 12. Juli 2016

Sächsische Staatskanzlei
In Vertretung des Referatsleiters
Becke
Referentin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.