Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2010 Nr. 15, S. 362 Fsn-Nr.: 72
Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zur Änderung des Sächsischen PrivatrundfunkgesetzesDu lernst gerade fürs Examen?
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.