APOgVVDVO-und-Aufhebung-der-AOBerRPfl · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung

Fundstelle:
SächsGVBl. 2013 Nr. 2, S. 120 Fsn-Nr.: 305
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung

Vom 1. Februar 2013

Aufgrund von § 18 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 194), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140) geändert worden ist, wird im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern verordnet:

Artikel

1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten (APOgVVDVO

Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten (APOgVVDVO)

Artikel

2 Aufhebung der Verordnung über die Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern

Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über die Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern (AOBerRPfl) vom 13. März 1996 (SächsGVBl. S. 123, 1997 S. 4), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. September 2005 (SächsGVBl. S. 246, 253), wird aufgehoben.

Artikel

3 Inkrafttreten

Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft. Dresden, den 1. Februar 2013 Der Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.