Bek-iK-Abkommen · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das In-Kraft-Treten von Abkommen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2001 Nr. 5, S. 182 Fsn-Nr.: 607
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das In-Kraft-Treten von Abkommen

Vom 9. April 2001

Die Sächsische Staatskanzlei gibt bekannt:
Das Abkommen zur Änderung des Abkommnes über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (SächsGVBl. 2000 S. 364) ist gemäß seinem § 2 am 1. April 2001 in Kraft getreten.

Dresden, den 9. April 2001

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.