Bek-iK-Abkommen · Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das In-Kraft-Treten des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Fundstelle:
SächsGVBl. 2000 Nr. 4, S. 132 Fsn-Nr.: 607
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung

des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über das In-Kraft-Treten des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Vom 1. März 2000

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit gibt bekannt:
Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (SächsGVBl. 1995 S. 207) ist gemäß seinem Artikel 13 Abs. 1 am 1. Mai 1996 in Kraft getreten.

Dresden, den 1. März 2000

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Neufischer
Abteilungsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.