Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Fortgelten von Staatsverträgen
- Fundstelle:
- SächsABl. 2012 Nr. 1, S. 2
Bekanntmachung
Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Fortgelten von Staatsverträgen
Vom 2. Januar 2012
Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Fortgelten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) vom 31. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 547) tritt gemäß seinem § 28 Abs. 1 Satz 1 mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft. Er gilt gemäß Artikel 4 Abs. 1 des Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag vom 14. Dezember 2007 (SächsGVBl. S. 542) im Freistaat Sachsen als Landesrecht fort.
Dresden, den 2. Januar 2012
Sächsische Staatskanzlei
Rest
Referatsleiter
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.