Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2011 Nr. 13, S. 638 Fsn-Nr.: 72
Gesetz
Gesetz
zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
= Artikel 1 des Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
und zur Änderung weiterer Gesetze
Dem Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 21. Dezember 2010 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.