SaechsFuttMZuVO- · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Übertragung der Zuständigkeit im Futtermittel- und Verfütterungsverbotsrecht

Fundstelle:
SächsGVBl. 2011 Nr. 2, S. 61 Fsn-Nr.: 630-19
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Übertragung der Zuständigkeit im Futtermittel- und Verfütterungsverbotsrecht
(SächsFuttMZuVO)

erlassen als Artikel 2 der Gemeinsamen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Erlass und zur Änderung futtermittel- und strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften

Vom 16. Februar 2011

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen ist zuständige Behörde oder Stelle im Sinne

1.
des Futtermittelrechts einschließlich des § 4 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz – EGGenTDurchfG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934), in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich dieses Gesetz auf Futtermittel bezieht und
2.
des Verfütterungsverbotsrechts.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.