Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Übertragung der Zuständigkeit im Futtermittel- und Verfütterungsverbotsrecht
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2011 Nr. 2, S. 61 Fsn-Nr.: 630-19
Verordnung
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Übertragung der Zuständigkeit im Futtermittel- und Verfütterungsverbotsrecht
(SächsFuttMZuVO)
erlassen als Artikel 2 der Gemeinsamen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Erlass und zur Änderung futtermittel- und strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften
Vom 16. Februar 2011
Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen ist zuständige Behörde oder Stelle im Sinne
- 1.
- des Futtermittelrechts einschließlich des § 4 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz – EGGenTDurchfG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934), in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich dieses Gesetz auf Futtermittel bezieht und
- 2.
- des Verfütterungsverbotsrechts.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.