Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2007 Nr. 15, S. 542 Fsn-Nr.: 606-8A
Gesetz
Zustimmung
zum Glücksspielstaatsvertrag
erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag
Vom 14. Dezember 2007
(1) Dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV), der am 31. Juli 2007 von den in diesem Staatsvertrag genannten Ländern geschlossen wurde, wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.