ZustimmungsG-Gluecksspielstaatsvertrag · Sachsen

Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag

Fundstelle:
SächsGVBl. 2007 Nr. 15, S. 542 Fsn-Nr.: 606-8A
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz

Zustimmung
zum Glücksspielstaatsvertrag

erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag

Vom 14. Dezember 2007

(1) Dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV), der am 31. Juli 2007 von den in diesem Staatsvertrag genannten Ländern geschlossen wurde, wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.