Entscheidungsformel-SOVG · Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einer Entscheidungsformel des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Fundstelle:
SächsGVBl. 2008 Nr. 16, S. 658 Fsn-Nr.: 711
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Bekanntmachung

Bekanntmachung

des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
einer Entscheidungsformel des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Vom 7. November 2008

Mit Urteil vom 6. Oktober 2008, Az.: 2 B 296/08, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen für Recht erkannt:

„Artikel 1 Nr. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes vom  März 2007 (SächsGVBl. S. 97) wird vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit Buchstabe g gestrichen wird.“

Die gesamte Verordnung wird aus Gründen der Rechtssicherheit in Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes 2009/2010 förmlich aufgehoben und die Zuordnung der Institute im Universitätsklinika-Gesetz geändert.

Dresden, den 7. November 2008

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Glöckner
Referatsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.