Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einer Entscheidungsformel des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2008 Nr. 16, S. 658 Fsn-Nr.: 711
Bekanntmachung
Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
einer Entscheidungsformel des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung
Vom 7. November 2008
Mit Urteil vom 6. Oktober 2008, Az.: 2 B 296/08, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen für Recht erkannt:
„Artikel 1 Nr. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes vom März 2007 (SächsGVBl. S. 97) wird vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit Buchstabe g gestrichen wird.“
Die gesamte Verordnung wird aus Gründen der Rechtssicherheit in Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes 2009/2010 förmlich aufgehoben und die Zuordnung der Institute im Universitätsklinika-Gesetz geändert.
Dresden, den 7. November 2008
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Glöckner
Referatsleiter
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.