Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Präimplantationsdiagnostikverordnung Vom 12. September 2016*
- Ausfertigungsdatum:
- 12.09.2016
- Fundstelle:
- Amtsblatt I 2016, 856
Einziger Paragraph PIDVZustV SL
Einziger Paragraph
Zuständige Behörde für die Erteilung der Zulassung von Zentren für die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 1 Nr. 2 der Präimplantationsdiagnostikverordnung vom 21. Februar 2013 (BGBl. I S. 323) ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.