ÖGDMittelG SL · Saarland

Gesetz über die Weitergabe der auf das Saarland entfallenden Bundesmittel aus dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“an die saarländischen Kommunen Vom 16. März 2022*)

Ausfertigungsdatum:
16.03.2022
Fundstelle:
Amtsblatt I 2022, 696
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Einziger Paragraf - Verordnungsermächtigung

Einziger Paragraf
Verordnungsermächtigung

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird ermächtigt, die Weitergabe der auf die Landkreise und den Regionalverband entfallenden Bundesmittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) durch Rechtsverordnung zu regeln.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.