Verordnung über die Errichtung einer Landesversicherungsanstalt Vom 20. September 1945
- Ausfertigungsdatum:
- 20.09.1945
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1945, 17
Verordnung über die Errichtung einer Landesversicherungsanstalt vom 20. September 1945
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 1383 vom 5. Februar 1997 (Amtsbl. S. 258) |
§ 1Für das Saarland wird eine Landesversicherungsanstalt mit dem Sitz in Saarbrücken errichtet.
§ 2Diese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Der Regierungspräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.