Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochwassermeldedienst an Saar und Mosel Vom 1. August 1998
- Ausfertigungsdatum:
- 01.08.1998
AnhangAnhang zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochwassermeldedienst an Saar und MoselFür den Datenabruf zwischen der WSV und den HMZ wird vereinbart:Das HMZ Saarland ist berechtigt, die Pegeldaten der rheinland-pfälzischen Pegel Althornbach (Hornbach) und Contwig (Schwarzbach) sowie der WSV-Pegel Hanweiler, Saarbrücken-St.Arnual, Lisdorf, Rehlingen, Fremersdorf, Mettlach und Perl abzurufen und zu veröffentlichen.Das HMZ Mosel ist berechtigt, die Pegeldaten der saarländischen Pegel Reinheim (Blies), Nalbach (Prims) und Niedaltdorf (Nied) abzurufen und zu veröffentlichen.Das HMZ Nahe-Lahn-Sieg, Koblenz, ist berechtigt, die Pegeldaten des saarländischen Pegels Nohfelden (Nahe) abzurufen und zu veröffentlichen.
Das Saarland,vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr,dieses vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz [1],das Land Rheinland-Pfalz,vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, dieses vertreten durch das Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz, und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest, schließen in dem Bemühen, bei Hochwasser an der Saar und an der Mosel die mit Hochwasserfragen befassten Stellen und die betroffene Bevölkerung sowie die Schifffahrt umfassend über die aktuelle Lage und die weitere Entwicklung zu informieren, folgende Vereinbarung: VorbemerkungDas Landesamt für Umweltschutz (LfU)[1], Saarbrücken, und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) arbeiten in dem regionalen Hochwassermeldedienst für die Saar zusammen. Das LfU hat für Hochwassermeldungen im Saarland ein Hochwassermeldezentrum eingerichtet (HMZ Saarland). Auf Grund der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Rheinland-Pfalz vom 30. September 1985 über den regionalen Hochwassermeldedienst an den Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel, Saar und Lahn in Rheinland-Pfalz findet beim Hochwassermeldedienst bereits eine Zusammenarbeit im Hochwassermeldezentrum Mosel in Trier (HMZ Mosel) statt. Das Saarland, das Land Rheinland-Pfalz und die WSV vereinbaren die überregionale Zusammenarbeit im Hochwassermeldedienst an Saar und Mosel. Weitere Belange (Schifffahrt, Eis etc.) der Dienststellen bei Hochwasser bleiben unberührt. Ab 1. August 1998 übernimmt das HMZ Saarland vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), Saarbrücken, den Hochwassermeldedienst für die Saar im Saarland. Die Hochwassermeldungen werden der Öffentlichkeit auf verschiedenen Informationswegen zugänglich gemacht (siehe Punkt 3.2).
1. - Beginn der Hochwassermeldungen für die Saar
1.
Beginn der Hochwassermeldungen für die Saar
Die Hochwassermeldungen beginnen in der Regel nach folgenden Kriterien:
- a)
wenn am Pegel Saarbrücken - St. Arnual ein Pegelstand von 250 cm und ein Abfluss von 150 m/s erreicht oder überschritten ist oder
- b)
wenn am Pegel Fremersdorf ein Pegelstand von 390 cm erreicht oder überschritten ist.
Die Benachrichtigung erfolgt in beiden Fällen durch das WSA an das HMZ Saarland auf geeignete Art und Weise.
Die Hochwassermeldungen können darüber hinaus beginnen, wenn die Beurteilung der allgemeinen Hochwasserlage eine kritische Hochwassersituation erwarten lässt.
Das HMZ Saarland benachrichtigt umgehend auf geeignetem Weg das HMZ Mosel über die Aufnahme des Meldedienstes auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeit.
2. - Ende der Hochwassermeldungen des HMZ Saarland und des HMZ Mosel für die Saar
2.
Ende der Hochwassermeldungen des HMZ Saarland und des HMZ Mosel für die Saar
Das HMZ Saarland teilt dem HMZ Mosel und der WSV das Ende seines Hochwassermeldedienstes telefonisch oder per Fax mit. In der Regel werden von dem HMZ Saarland Hochwassermeldungen bis zum Unterschreiten von 320 cm am Pegel Saarbrücken - St. Arnual durchgeführt.
Das Ende des Hochwassermeldedienstes des HMZ Mosel richtet sich nach den "Regionalen Hochwassermeldeplänen" des Landes Rheinland-Pfalz. Dies bedeutet, dass das HMZ Mosel in bestimmtem Fällen auch nach Einstellung des Betriebes des HMZ Saarland Meldungen für Saar und Mosel herausgibt.
Das HMZ Saarland übermittelt dem HMZ Mosel auf Anfrage auch nach Einstellung seines Betriebes innerhalb der Dienstzeit Vorhersagen für Saarbrücken - St. Arnual und Fremersdorf.
Textnachweis ab: 01.01.2002
3.
Hochwassermeldungen
- 3.1
Datenabruf
Um die Angabe unterschiedlicher Wasserstände zu demselben Bezugszeitpunkt zu vermeiden, ist an den Bundespegeln eine einheitliche Abfrage erforderlich. Für die Pegel der WSV werden die 15-Minuten-Mittelwerte der Wasserstände gemeldet, die der vollen Stunde vor der Bezugszeit der Meldung zugeordnet sind.
Es wird vereinbart, dass die WSV alle für die HMZ benötigten Daten der Bundespegel an Mosel und Saar bereitstellt. Für den Fall, dass die Pegeldaten nicht durch die WSV bereitgestellt werden können, fragen die HMZ die Pegel direkt ab.
Zwischen der WSV, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird ein gegenseitiger Datenabruf von den Pegeln vereinbart, die im Anhang zu dieser Vereinbarung aufgeführt sind. Damit ist die Berechtigung verbunden, die abgerufenen Daten zu veröffentlichen.
- 3.2
Informationswege
Die Hochwassermeldungen können auf folgenden Informationswegen verbreitet werden:
- 1.
Rundfunk
- 2.
Videotext
- 3.
T-Online
- 4.
Fernsprechansage
- 5.
Fax 400
- 6.
Internet
Die HMZ verbreiten ihre Hochwassermeldungen in eigener Verantwortung und können weitere Informationswege erschließen.
4. - Hochwasservorhersagen für die Saar
4.
Hochwasservorhersagen für die Saar
Das HMZ Saarland erstellt Hochwasservorhersagen für die Pegel Saarbrücken - St. Arnual und Fremersdorf und übermittelt die Vorhersagen dem HMZ Mosel und der WSV in der Regel 3-stündlich. Die Verantwortung für die Vorhersagen liegt bei dem HMZ Saarland.
Kommt das HMZ Mosel für den Pegel Fremersdorf auf Grund der aktuellen Situation zu einer erheblich von der Vorhersage des HMZ Saarland abweichenden Einschätzung, wird die Vorhersage vor der Weitergabe abgestimmt.
Die WSV wirkt bei den Hochwasservorhersagen an der Saar mit.
5. - Hochwassermeldedienst für die Mosel
5.
Hochwassermeldedienst für die Mosel
Das HMZ Mosel vollzieht den Hochwassermeldedienst für die Mosel nach den Festlegungen der „Regionalen Hochwassermeldepläne“ des Landes Rheinland-Pfalz und gibt die Meldungen auch an den Landkreis Merzig-Wadern im Saarland.
Textnachweis ab: 01.01.2002
6.
Kosten
Die Fernmeldegebühren für die Mehrfachzugänge zu den Messwertansagern in Saarbrücken - St. Arnual und Fremersdorf trägt das Saarland. Den Betrieb und die Unterhaltung der Messwertansagegeräte der Bundespegel sowie die Fernmeldegebühren für die Hauptanschlüsse übernimmt die WSV.
Sonstige Kosten der Hochwassermeldedienste werden zwischen den Vertragsparteien nicht erstattet.
7. In-Kraft-Treten HWasMeldeDZVbg SL
7. In-Kraft-Treten
Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung des Übereinkommens in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.