Gesetz Nr. 1059 zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen des Saarlandes an die Abgabenordnung (Saarländisches Abgabenordnung-Anpassungsgesetz - AOAnpG-Saar) Vom 28. März 1977
- Ausfertigungsdatum:
- 27.03.1977
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1977, 378
Gesetz Nr. 1059 zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen des Saarlandes an die Abgabenordnung ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Anlage Nr. 529 zum Gesetz Nr. 1327 vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509) |
Artikel 12Soweit in Rechtsvorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird, die durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen der Abgabenordnung.
Artikel 13Soweit in kommunalen Abgabensatzungen auf Vorschriften des nach der bisherigen Fassung des Finanzausgleichsgesetzes anzuwendenden Bundesrechts verwiesen wird, treten die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung an deren Stelle.
Artikel 14Auf öffentlich-rechtliche Abgaben, die der Gesetzgebung des Landes unterliegen und durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden, sind, soweit nicht für diese Abgaben besondere Vorschriften bestehen, die §§ 1, 2, 8, 9, 10, 11, 14, 15, § 16 Abs. 1 sowie § 18 des Artikels 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung in der jeweiligen Fassung entsprechend anzuwenden.
Artikel 15Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.
Artikel 1 bis 11 (aufgehoben)
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.