VOBAnwendBek SH 2012 · Schleswig-Holstein

Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) - Teile A und B Ausgabe 2012

Ausfertigungsdatum:
07.12.2012
Fundstelle:
GVOBl. 2013, 2
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VOBAnwendBek

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Vom 7. Dezember 2012Gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2 des Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetzes (MFG) vom 19. Juli 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 244) macht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie bekannt: Die gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 MFG anzuwendende Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile A und B, wird in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz. AT vom 13. Juli 2012 B3) für verbindlich erklärt. § 3 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie § 20 Abs. 3 und § 12 Abs. 1 Nr. 1 letzter Halbsatz finden keine Anwendung.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.