TTG-MinAVO · Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die Anpassung des Mindeststundenentgelts nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG-Mindestentgelt-Anpassungsverordnung - TTG-MinAVO) Vom 17. Januar 2017

Ausfertigungsdatum:
17.01.2017
Fundstelle:
GVOBl. 2017, 25
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel TTG-MinAVO

Aufgrund des § 4 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 2 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 31. Mai 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 239) verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie:

§ 1

Höhe des Mindeststundenentgelts

§ 1 Höhe des MindeststundenentgeltsDas bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein zu zahlende Mindeststundenentgelt wird auf 9,99 Euro (brutto) angepasst.

§ 2

Übergangsregelung

§ 2 Übergangsregelung§ 1 findet keine Anwendung auf Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die vor dem 1. Februar 2017 begonnen wurden.

§ 3

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft; sie tritt mit Ablauf von fünf Jahren nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.