Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen der Niederlande Vom 12. Dezember 1928
- Ausfertigungsdatum:
- 12.12.1928
- Fundstelle:
- GS. 1929 1
Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von ...
gegenstandslos durch das Außerkrafttreten des Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (Preußische Gesetzessammlung S. 691) i.d.F.d.B. vom 31. Dezember 1971 (Anlage zum Gesetz vom 5. April 1971, GVOBl. S. 182 - Gl.Nr. 2030-1) gemäß Art. 2 des Gesetzes zur Bereinigung des vorkonstitutionellen Landes-Staatshaftungsrechts vom 23. April 2013 (GVOBl. S. 167)
Aufgrund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (Gesetzsammlung S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung der Niederlande die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.