RegGVert SH · Schleswig-Holstein

Geschäftsverteilung der Landesregierung Vom 17. November 1992

Ausfertigungsdatum:
17.11.1992
Fundstelle:
GVOBl. 1992, 364
20 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Geschäftsverteilung der Landesregierung vom 17. November 1992

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Bekanntmachung vom 23.03.2026 (GVOBl. 2026 Nr. 34)

Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 29 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 223), lege ich nach § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 13. Mai 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 236), zuletzt geändert durch Beschluss der Landesregierung vom 22. November 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 753), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums

die Angelegenheiten des Statusrechts, des Landesbeamtenausschusses, des Mitbestimmungsrechts, des Rechts der Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst, der Grundsatzfragen der ressortübergreifenden Fortbildung, der ressortübergreifenden Organisation, der ressortübergreifenden Informationstechnologien- und E-Government, der ressortübergreifenden IT-Basisinfrastrukturen, der Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung sowie der EU-DLR einschließlich der Zuständigkeit für den Einheitlichen Ansprechpartner SH.

B.

Außerdem weise ich darauf hin, dass

die Aufgaben des Chief Information Officers (CIO) der Landesregierung in der Staatskanzlei wahrgenommen werden.

C.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

D.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. April 2013 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständige Staatskanzlei über.

Kiel, 19. März 2013

Torsten Albig
Ministerpräsident

Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Absatz 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 29 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 223), lege ich nach § 10 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358) die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

die Grundsatzangelegenheiten und Einzelfragen im Bank- und Kreditwesen, die Angelegenheiten der Gremienvorbereitung im Bank- und Kreditwesen, der Rechtsaufsicht über die Investitionsbank Schleswig-Holstein, der Aufsicht über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, der Zukunft der Landesbanken, den Regulierungsmaßnahmen bei Ratingagenturen und der Instituts-Vergütungsverordnung, die Grundsatzangelegenheiten der Börsen- und Wertpapierfragen einschließlich Wertpapierrat und des Länderarbeitskreises Börsen- und Wertpapierrat sowie die Angelegenheiten der Stellungnahmen und Einzelfragen im Bereich Kapitalmarktrecht sowie der Mitwirkung bei Gesetzesvorhaben.

B.

Außerdem weise ich darauf hin, dass

1.

zum 1 September 2013 übergangen sind in den Geschäftsbereich des Innenministeriums

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie die Grundsatzangelegenheiten und die Fachaufsicht in Buchmacherangelegenheiten im Rahmen der Zuständigkeit der Erteilung von Buchmachererlaubnissen nach § 27 Glücksspielstaatsvertrag in Verbindung mit dem Rennwett- und Lotteriegesetz,

2.

zum 1. Oktober 2013 übergegangen sind in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung

die Angelegenheiten der Förderung und Begleitung der anerkannten Betreuungsvereine im Rahmen des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormund- und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz) in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AGBtG),

3.

zum 1. Januar 2014 übergegangen sind in den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung

die Angelegenheiten der Leitstelle Suchtgefahren am Arbeitsplatz.

C.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

D.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. März 2014 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.

Kiel, 13. Februar 2014

Torsten Albig
Ministerpräsident

Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 29 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 223) lege ich nach § 10 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 16. Juni 1992 (GVOBI. Schl.-H. S. 364, ber. S. 441), zuletzt geändert durch Beschluss der Landesregierung vom 13. Februar 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 34), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Berufsbildung geht über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

die Angelegenheiten der Beruflichen Bildung ohne die Angelegenheiten der Weiterbildung.

B.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten geht über

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

die Bundesangelegenheiten einschließlich die Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim - Bund.

C.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie geht über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Berufsbildung - ehemaliges Ministerium für Bildung und Wissenschaft -

die Angelegenheiten der Meeresforschung.

D.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung geht über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Berufsbildung - ehemaliges Ministerium für Bildung und Wissenschaft -

die Angelegenheiten der Wissenschaft ohne die Angelegenheiten der Meeresforschung.

E.

Außerdem weise ich darauf hin, dass

die Aufgabe „Grundsatzangelegenheiten und Fachaufsicht in Buchmacherangelegenheiten“ im Rahmen der Zuständigkeit der Erteilung von Buchmachererlaubnissen nach § 27 Glücksspielstaatsvertrag in Verbindung mit dem Rennwett- und Lotteriegesetz im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten - ehemaliges Innenministerium - wahrgenommen wird.

F.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

G.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. November 2014 in Kraft, die Aufgabe „Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung (GEOMAR)“ geht zum 1. Januar 2015 in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie über. Mit diesen Zeitpunkten gehen nach § 27 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.

H.

Die Änderung der Bezeichnung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung - ehemaliges Ministerium für Bildung und Wissenschaft - und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung - ehemaliges Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung - ist zum 16. September 2014 und die Änderung der Bezeichnung für das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten - ehemaliges Innenministerium - ist zum 26. September 2014 in Kraft getreten.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Absatz 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 36 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344, ber. 2015 S. 41), lege ich nach § 10 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.- H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums

die Angelegenheiten der Festsetzung und Anweisung beamtenrechtlicher und entsprechender Leistungen an die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein, der Festsetzung und Anweisung beamtenrechtlicher und entsprechender Leistungen an andere Beamtinnen und Beamte sowie andere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelung, der Festsetzung und Anweisung tarifrechtlicher und vertraglicher Leistungen an die im Dienst des Landes Schleswig-Holstein beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Aufgaben der Familienkasse im Zusammenhang mit den vorgenannten Zuständigkeiten und sonstige Entscheidungen über Leistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Zuständigkeiten, der Fachaufsichtsbehörde über die nach Landesrecht für die Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1774), in der aktuellen Fassung, zuständigen Behörden und insoweit der nächsthöheren Behörde im Sinne von § 73 Absatz 1 Nummer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung und der Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen, an denen Dienst-KfZ beteiligt sind, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Rückgriffsentscheidungen.

B.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

C.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde über.

Kiel, 11. November 2015

Torsten Albig
Ministerpräsident

Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Absatz 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 36 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), lege ich nach § 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung in der Fassung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über aus

dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration - ehemals Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten -

die Bundesangelegenheiten einschließlich die Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund,

die Angelegenheiten der ressortübergreifenden Aus- und Fortbildung und der Nachwuchskräfte der Allgemeinen Verwaltung sowie die Aufsicht über das Ausbildungszentrum für Verwaltung.

B.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - ehemals Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume -

die Angelegenheiten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes,

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - ehemals Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie -

die Angelegenheiten des wirtschaftlichen und technischen Verbraucherschutzes,

3.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren - ehemals Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung -

die Angelegenheiten der Gleichstellung der Geschlechter, Schutz von Frauen vor häuslicher und sonstiger Gewalt.

C.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

die Finanzierung und das Zuwendungswesen für die nationalen Minderheiten und Volksgruppen, Grenzverbände und Institutionen,

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren - ehemals Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung -

die Angelegenheiten der Wissenschaft,

3.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung - ehemals Ministerium für Justiz, Kultur und Europa -

die Angelegenheiten der Kultur,

4.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - ehemals Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie -

die Angelegenheiten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die Angelegenheiten der Meeresforschung einschließlich Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung - Geomar.

D.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

die Angelegenheiten der Landesplanung (ohne Landesentwicklungsstrategie),

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - ehemals Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume -

die Angelegenheiten der Entwicklung der ländlichen Räume.

E.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

die Wahrnehmung der Funktion des Chief Information Officer der Landesregierung (CIO),

die Angelegenheiten des Zentralen IT-Managements sowie

die Angelegenheiten der Digitalen Agenda.

F.

In den Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

die Angelegenheiten des Projektes KoPers und

des Dienstleistungszentrums Personal (DLZP),

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - ehemals Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie -

die Angelegenheiten der Geldwäscheprävention.

G.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur - ehemals Ministerium für Schule und Berufsbildung -

die Angelegenheiten der Beruflichen Ausbildung.

H.

Außerdem weise ich darauf hin, dass

mit Wirkung zum 1. Juli 2017 die Grundsatzfragen und Angelegenheiten der Energieverbrauchskennzeichnung bei Reifen und PKW sowie die Marktüberwachung der Energieverbrauchskennzeichnung bei Reifen und PKW einschließlich der damit einhergehenden Vollzugsaufgaben vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus auf das Ministerium für Energie, Umwelt, Landwirtschaft und Digitalisierung übertragen werden.

I.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

J.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.

K.

Die Änderung der Bezeichnung der Ministerien ist am 28. Juni 2017 in Kraft getreten.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Absatz 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 36 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344, ber. 2015 S. 41), lege ich nach § 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein geht über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

die Angelegenheiten der Landesgartenschauen.

B.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

C.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. September 2018 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Absatz 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 36 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344, ber. 2015 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 1008), lege ich nach § 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein geht über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

die betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten des UKSH, die Angelegenheiten von Aufsichtsrat und Gewährträgerversammlung des UKSH, die Angelegenheiten des Vorstands des UKSH, die Beratung der Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat und in der Gewährträgerversammlung des UKSH und entsprechender Untergremien, die Koordination der Vorbereitung des Aufsichtsrats und der Gewährträgerversammlung des UKSH und entsprechender Untergremien, die Baumaßnahmen und Grundstücksangelegenheiten des UKSH einschließlich des ZIP auf beiden Campi, sofern nicht das MSGJFS für die KHG-finanzierten Investitionen zuständig ist.

Davon unberührt bleibt die Zuständigkeit für die Großgerätebeschaffung, für die Baumaßnahmen und Grundstücksangelegenheiten für Forschung und Lehre der CAU am Campus Kiel und Forschung und Lehre der UzL und der Technischen Hochschule am Campus Lübeck im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.

B.

Mit Wirkung vom 25. Oktober 2019 sind übergegangen

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

die Angelegenheiten der Produktsicherheit.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

C.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Absatz 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz

Auf der Grundlage von Artikel 36 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344, ber. 2015 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 1008), lege ich nach § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.
1.

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration erhält die Bezeichnung Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung.

2.

Das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung erhält die Bezeichnung Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz.

B.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein geht über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein die Bereiche „Gleichstellung der Geschlechter“ und „Schutz von Frauen vor Gewalt“

C.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

D.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 15. Mai 2020 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz

Auf der Grundlage von Artikel 36 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344, ber. GVOBl. Schl.-H. 2015 S. 41), lege ich nach § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

die Angelegenheiten der Beruflichen Bildung mit Ausnahme

1.

der obersten Schulaufsicht (ohne Dienstaufsicht) über die obere Schulaufsicht im Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB) und über die berufsbildenden Schulen und die Regionalen Berufsbildungszentren,

2.

der Zuständigkeit für das Schulgesetz,

3.

der Zuständigkeit für die aufgrund des Schulgesetzes erlassenen bzw. zu erlassenden Verordnungen,

4.

der Zuständigkeiten, die im Übrigen gemäß Schulgesetz dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (für Bildung zuständiges Ministerium) zugewiesen sind, soweit diese nicht durch Verordnung gemäß § 129 Absatz 3 SchulG in der am 1. Januar 2021 geltenden Fassung auf das SHIBB übertragen worden sind,

5.

der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland,

6.

der Zuständigkeit nach §§ 25, 26 Landesbeamtengesetz für die Lehrkräftelaufbahnen, insbesondere der Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte - APVO Lehrkräfte) und der Landesverordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung (LVO-Bildung),

7.

der Zuständigkeit für das Lehrkräftebildungsgesetz.

B.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz

Auf der Grundlage von Artikel 36 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344, ber. GVOBl. Schl.-H. 2015 S. 41), lege ich nach § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein die Angelegenheiten der Beruflichen Bildung mit Ausnahme

1.

der obersten Schulaufsicht (ohne Dienstaufsicht) über die obere Schulaufsicht im Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB) und über die berufsbildenden Schulen und die Regionalen Berufsbildungszentren,

2.

der Zuständigkeit für das Schulgesetz,

3.

der Zuständigkeit für die aufgrund des Schulgesetzes erlassenen bzw. zu erlassenden Verordnungen,

4.

der Zuständigkeiten, die im Übrigen gemäß Schulgesetz dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (für Bildung zuständiges Ministerium) zugewiesen sind, soweit diese nicht durch Verordnung gemäß § 129 Absatz 3 SchulG in der am 1. Januar 2021 geltenden Fassung auf das SHIBB übertragen worden sind,

5.

der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland,

6.

der Zuständigkeit nach §§ 25, 26 Landesbeamtengesetz für die Lehrkräftelaufbahnen, insbesondere der Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte - APVO Lehrkräfte) und der Landesverordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung (LVO-Bildung),

7.

der Zuständigkeit für das Lehrkräftebildungsgesetz.

8.

der Zuständigkeit für den Erlass sowie für die Änderung der Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung) sowie für die hierzu und sonst zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie an die Schulen gerichteten Erlasse und Hinweise mit der Ausnahme der dienstrechtlichen Erlasse und Weisungen.

B.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

C.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.

D.

Die Bekanntmachung vom 17. November 2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, Nr. 21, S. 918) hebe ich mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 auf.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz

Auf der Grundlage von Artikel 36 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 438), lege ich nach § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich der Staatskanzlei gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - ehemals Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - die Angelegenheiten der Digitalisierung und des Zentralen IT-Managements.

B.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - ehemals Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren - die Angelegenheiten der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsvorsorge einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über das Landesamt für soziale Dienste, die Fachaufsicht über das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung in den Angelegenheiten für die Gesundheits- und Pflegeberufe.

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten des Vollzugs der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.

C.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus die Angelegenheiten der Beruflichen Bildung, das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) mit Ausnahme der Fachaufsicht über die Gesundheits- und Pflegeberufe.

D.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus die Angelegenheiten der Energiewirtschaft einschließlich der energiepolitischen Angelegenheiten der Wirtschaftsministerkonferenz und des Industriegebietes Brunsbüttel einschließlich des Projektes zur Realisierung eines LNG-Terminals und der LNG-Koordinierung.

E.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten der Integration und Zuwanderung mit Ausnahme der Angelegenheiten des Vollzugs der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, die Angelegenheiten der Gleichstellung der Geschlechter und des Schutzes von Frauen vor Gewalt, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.

F.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit - ehemals Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz - die Europa-, Ostsee- und Nordseeangelegenheiten sowie die Europäische Prüfbehörde, die Angelegenheiten des Verbraucherschutzes.

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten der ländlichen Entwicklung.

3.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - ehemals Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - die Angelegenheiten der Landwirtschaft, Veterinärwesen und Fischerei einschließlich des Projektes zur Grundlegenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020, die Angelegenheiten der Obersten Forst- und Jagdbehörde mit Ausnahme des waldbezogenen Vertragsnaturschutzes, die Angelegenheiten des ökologischen Landbaus sowie der Cross Compliance, die Angelegenheiten der Grünen Gentechnik, die Rechtsangelegenheiten des Forst- und des Jagdrechts, die Angelegenheiten der EGFL/ELER-Zahlstelle einschließlich dem damit verbundenen internen Revisionsdienst, die Angelegenheiten zum Hufbeschlaggesetz, die Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich, die Aufsicht über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, die Fachaufsicht über die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Ländliche Entwicklung sowie die Untere Forstbehörde im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, das Landeslabor Schleswig-Holstein.

G.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

H.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 01. September 2022 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.

I.

Die Änderung der Bezeichnung der Ministerien ist am 29. Juni 2022 in Kraft getreten.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz

Auf der Grundlage von Artikel 36 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 438), lege ich nach § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - ehemals Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - die Angelegenheiten der Digitalisierung und des Zentralen IT-Managements.

B.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - ehemals Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren - die Angelegenheiten der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsvorsorge einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über das Landesamt für soziale Dienste, die Fachaufsicht über das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung in den Angelegenheiten für die Gesundheits- und Pflegeberufe.

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten des Vollzugs der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einschließlich der diesbezüglichen Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.

C.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus die Angelegenheiten der Beruflichen Bildung, das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) mit Ausnahme der Fachaufsicht über die Gesundheits- und Pflegeberufe.

D.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus die Angelegenheiten der Energiewirtschaft einschließlich der energiepolitischen Angelegenheiten der Wirtschaftsministerkonferenz und des Industriegebietes Brunsbüttel einschließlich des Projektes zur Realisierung eines LNG-Terminals und der LNG-Koordinierung.

E.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten der Integration und Zuwanderung mit Ausnahme der Angelegenheiten des Vollzugs der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einschließlich der diesbezüglichen Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, die Angelegenheiten der Gleichstellung der Geschlechter und des Schutzes von Frauen vor Gewalt, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.

F.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit - ehemals Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz - die Europa-, Ostsee- und Nordseeangelegenheiten sowie die Europäische Prüfbehörde, die Angelegenheiten des Verbraucherschutzes.

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten der ländlichen Entwicklung.

3.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - ehemals Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - die Angelegenheiten der Landwirtschaft, Veterinärwesen und Fischerei einschließlich des Projektes zur Grundlegenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020, die Angelegenheiten der Obersten Forst- und Jagdbehörde mit Ausnahme des waldbezogenen Vertragsnaturschutzes, die Angelegenheiten des ökologischen Landbaus sowie der Cross Compliance, die Angelegenheiten der Grünen Gentechnik, die Rechtsangelegenheiten des Forst- und des Jagdrechts, die Angelegenheiten der EGFL/ELER-Zahlstelle einschließlich dem damit verbundenen internen Revisionsdienst, die Angelegenheiten zum Hufbeschlaggesetz, die Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich, die Aufsicht über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, die Fachaufsicht über die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Ländliche Entwicklung sowie die Untere Forstbehörde im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, das Landeslabor Schleswig-Holstein.

G.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

H.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 01. September 2022 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.

I.

Die Änderung der Bezeichnung der Ministerien ist am 29. Juni 2022 in Kraft getreten.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz

Auf der Grundlage von Artikel 36 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 438), lege ich nach § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - ehemals Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - die Angelegenheiten der Digitalisierung und des Zentralen IT-Managements.

B.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - ehemals Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren - die Angelegenheiten der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsvorsorge einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über das Landesamt für soziale Dienste, die Fachaufsicht über das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung in den Angelegenheiten für die Gesundheits- und Pflegeberufe.

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten des Vollzugs der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einschließlich der diesbezüglichen Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.

C.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus die Angelegenheiten der Beruflichen Bildung, das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) mit Ausnahme der Fachaufsicht über die Gesundheits- und Pflegeberufe.

D.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus die Angelegenheiten der Energiewirtschaft einschließlich der energiepolitischen Angelegenheiten der Wirtschaftsministerkonferenz und des Industriegebietes Brunsbüttel einschließlich des Projektes zur Realisierung eines LNG-Terminals und der LNG-Koordinierung.

E.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten der Integration und Zuwanderung mit Ausnahme der Angelegenheiten des Vollzugs der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einschließlich der diesbezüglichen Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, die Angelegenheiten der Gleichstellung der Geschlechter und des Schutzes von Frauen vor Gewalt, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.

F.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit - ehemals Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz - die Europa-, Ostsee- und Nordseeangelegenheiten sowie die Europäische Prüfbehörde, die Angelegenheiten des Verbraucherschutzes.

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten der ländlichen Entwicklung.

3.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - ehemals Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - die Angelegenheiten der Landwirtschaft, Veterinärwesen und Fischerei einschließlich des Projektes zur Grundlegenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020, die Angelegenheiten der Obersten Forst- und Jagdbehörde mit Ausnahme des waldbezogenen Vertragsnaturschutzes, die Angelegenheiten des ökologischen Landbaus sowie der Cross Compliance, die Angelegenheiten der Grünen Gentechnik, die Rechtsangelegenheiten des Forst- und des Jagdrechts, die Angelegenheiten der EGFL/ELER-Zahlstelle einschließlich dem damit verbundenen internen Revisionsdienst, die Angelegenheiten zum Hufbeschlaggesetz, die Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich, die Aufsicht über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, die Fachaufsicht über die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Ländliche Entwicklung sowie die Untere Forstbehörde im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, das Landeslabor Schleswig-Holstein.

G.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

H.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 01. September 2022 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.

I.

Die Änderung der Bezeichnung der Ministerien ist am 29. Juni 2022 in Kraft getreten.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Absatz 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz

Auf der Grundlage von Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 36 Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Oktober 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 749), lege ich nach § 9 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. Oktober 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 863), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

die Zuständigkeiten für das Landesprüfungsamt für inländische Abschlüsse und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in akademischen Gesundheitsberufen (ohne Fachaufsicht).

B.

In dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit verbleibt

die Fachaufsicht für die unter A genannten Bereiche.

C.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

D.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Absatz 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz

Auf der Grundlage von Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 36 Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Oktober 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 749), lege ich nach § 9 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. Oktober 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 863), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) geht über
aus dem Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT)
die Zuständigkeiten für das Thema „Ernährungsnotfallvorsorge“.

B.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

C.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 29 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 391), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 54), lege ich nach § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 13. Mai 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 236), zuletzt geändert durch Beschluss der Landesregierung vom 14. Januar 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 34), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest::

A.

In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Frauen - ehemaliges Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur -

die Angelegenheiten der Kultur.

B.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa gehen über

1

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - ehemals Ministerpräsidentin -

1.1

die Europaangelegenheiten

1.2

die Angelegenheiten der europäischen Meerespolitik, die Verbindung zur Europäischen Union und zu den norddeutschen Küstenländern

2

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr - ehemaliges Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -

Arbeitsmarktpolitik einschließlich ASH 2000 samt „Arbeit statt Sozialhilfe“, ESF-Fondsverwaltung (ohne Prüfgruppe, Unabhängige Stelle, Zahlstelle), Jugendaufbauwerk, Qualifizierung von benachteiligten Jugendlichen, individuelles und kollektives Arbeitsrecht sowie Ordnungsfragen des Arbeitsmarktes. Die Dienstaufsicht für die Arbeitsgerichtsbarkeit verbleibt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren - ehemaliges Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz.

3.

[1]aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

die Arbeitsgerichtsbarkeit.

4.

aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums

die Aufgabe „EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III B Nordseeraum (bzw. Folgeprogramm im Ziel 3 der Strukturfondsperiode 2007-2013)

C.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Frauen gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa - ehemaliges Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie -

die Angelegenheiten der Frauenpolitik, Weiterentwicklung von Antidiskriminierungsstrategien auch in Bezug auf sexuelle Orientierung, Grundsatzangelegenheiten des Gender Mainstreaming.

D.

Im Geschäftsbereich des Innenministeriums verbleiben bis zum 31. Mai 2006*

aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums

die Angelegenheiten des Arbeits- und Tarifrechts der Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter.

E.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gehen über

1

aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums

1.1

Grundsatzfragen der Entwicklung ländlicher Räume

1.2

die EU-Strukturpolitik für die ländlichen Räume einschließlich Fondsverwaltung für den EAGFL

1.3

die Programmierung und Federführung der Umsetzung für die Förderprogramme „Zukunft auf dem Land - ZAL“, LEADER+ und die Folgeprogramme

1.4

die Notifizierung im Bereich EAGFL, FIAF und Veterinärwesen sowie Koordinierung der Finanzkontrolle im Bereich EAGFL - Abteilung Ausrichtung - und FIAF

1.5

die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

1.6

die Angelegenheiten der ländlichen Siedlung

1.7

die Dorf- und ländliche Regionalentwicklung

1.8

die Flurneuordnung und der ländliche Wegebau

1.9

der Küstenschutz

1.10

die Hafenverwaltung als Auftragsverwaltung für das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr und

1.11

die Dienstaufsicht über die Ämter für ländliche Räume

2

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr - ehemaliges Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -

- aus dem Bereich der Ernährungswirtschaft die Angelegenheiten der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse

- die Angelegenheiten des Brennereiwesens sowie der Wein- und Alkoholmarktordnung,

- die Angelegenheiten des Brennereiwesens sowie der Wein- und Alkoholmarktordnung,

3

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren - ehemaliges Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz -

3.1

die Angelegenheiten des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständewesens einschließlich des Weinrechts

3.2

die Angelegenheiten der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

3.3

die Angelegenheiten der Rindfleisch- und Fischetikettierung

3.4

die Angelegenheiten des Qualitätsmanagementsystems und der Qualitätssicherung einschließlich der Absatzförderung land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse, des Gütezeichens, des Marketings, der Messen und Ausstellungen

3.5

die Geschäftsführung des Herkunfts- und Informationssystems Tiere

3.6

die Angelegenheiten der Futtermittelsicherheit

3.7

die Angelegenheiten der Handelsklassen tierischer und pflanzlicher Produkte

3.8

die Qualitätsüberwachung für Butter und Käse

3.9

die Angelegenheiten der Milch-Güteverordnung, der Schulmilchbeihilfe und der Butterverbilligung

3.10

die Angelegenheiten der Kontrolle des ökologischen Landbaus

3.11

die Angelegenheiten des Veterinärwesens einschließlich der Angelegenheiten der Tiergesundheit, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierkörperbeseitigung (einschließlich Defizitfeststellung der Tierkörperbeseitigung), des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft, des Tierarzneimittel- und Betäubungsmittelwesens, des tierärztlichen Berufsrechts sowie der tierärztlichen Angelegenheiten der Tierzucht

3.12

der Tierseuchenfonds

3.13

die Angelegenheiten des Fachinformationssystems Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

3.14

die Angelegenheiten der Dienst- und Fachaufsicht über den Landesbetrieb Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt).

F.

In den Geschäftsbereich des Finanzministeriums geht über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Frauen - ehemaliges Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur -

die Zuständigkeit für das Steuerrecht der Religionsgesellschaften.

aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums

die Koordinierung der Auswirkungen von Streikmaßnahmen.

G.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr gehen über

1

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - ehemals Ministerpräsidentin -

die Aufgaben der Stabsstelle „Zukunft Meer“ mit Ausnahme der Angelegenheiten der europäischen Meerespolitik, der Verbindung zur Europäischen Union und zu den norddeutschen Küstenländern

2

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Frauen - ehemaliges Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur -

2.1

die Angelegenheiten der Wissenschaft und Hochschulen (einschließlich Hochschulbau)

2.2

die Angelegenheiten der Forschung und Hochschulmedizin (einschließlich Klinikbau)

3

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - ehemaliges Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft -

die Angelegenheiten der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse.

4

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren - ehemaliges Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz -

4.1.

die Zuständigkeit für den Ladenschluss.

4.2.

die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten[2]

5.

aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums

das Recht der Bauberufe, insbesondere die Aufsicht über die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, einschließlich der Rechtsfragen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).[3]

H.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren gehen über

1

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - ehemals Ministerpräsidentin -

der Aufgabenbereich „Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein“ (Koordinierung der Gremien der Initiative und der einzelnen Leitprojekte)

2

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa - ehemaliges Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie -

2.1

die Angelegenheiten für Kinder, Jugend, Familie und das Landesjugendamt. Die Angelegenheiten der Kindertagesstätten nach dem Kindertagesstättengesetz - KiTaG verbleiben im Ministerium für Bildung und Frauen.

2.2

bis zum 30. November 2005 die Angelegenheiten der Informations- und Dokumentationsstelle „Sekten und sektenähnliche Vereinigungen“. Die Aufgabenerfüllung richtet sich nach § 25 Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

I.

Außerdem weise ich darauf hin, dass

1.

im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten die Aufgaben der Beauftragten für nationale Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit, Niederdeutsch und Kultur wahrgenommen werden

2.

das Innenministerium zuständig ist für die Verwaltungsstrukturreform

3.

das Finanzministerium zuständig ist für die Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung, Deregulierung und Entbürokratisierung

4.

im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren die Angelegenheiten der Verbraucherpolitik einschließlich der Förderung von Verbraucherzentralen sowie die Zuständigkeit für gesundheits- und ernährungsbezogene Aufgaben des Verbraucherschutzes verbleiben.

J.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

K.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. Juni 2005 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über. Hiervon ausgenommen ist die Regelung unter Buchstabe D., die am heutigen Tage in Kraft tritt.

L.

Die Änderung der Bezeichnung der Ministerien tritt am heutigen Tage in Kraft.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 29 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 391), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 54), lege ich nach § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 13. Mai 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 236), zuletzt geändert durch Beschluss der Landesregierung vom 14. Januar 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 34), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest::

A.

In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Frauen - ehemaliges Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur -

die Angelegenheiten der Kultur.

B.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa gehen über

1

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - ehemals Ministerpräsidentin -

1.1

die Europaangelegenheiten

1.2

die Angelegenheiten der europäischen Meerespolitik, die Verbindung zur Europäischen Union und zu den norddeutschen Küstenländern

2

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr - ehemaliges Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -

Arbeitsmarktpolitik einschließlich ASH 2000 samt „Arbeit statt Sozialhilfe“, ESF-Fondsverwaltung (ohne Prüfgruppe, Unabhängige Stelle, Zahlstelle), Jugendaufbauwerk, Qualifizierung von benachteiligten Jugendlichen, individuelles und kollektives Arbeitsrecht sowie Ordnungsfragen des Arbeitsmarktes. Die Dienstaufsicht für die Arbeitsgerichtsbarkeit verbleibt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren - ehemaliges Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz.

3.

[1]aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

die Arbeitsgerichtsbarkeit.

4.

aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums

die Aufgabe „EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III B Nordseeraum (bzw. Folgeprogramm im Ziel 3 der Strukturfondsperiode 2007-2013)

C.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Frauen gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa - ehemaliges Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie -

die Angelegenheiten der Frauenpolitik, Weiterentwicklung von Antidiskriminierungsstrategien auch in Bezug auf sexuelle Orientierung, Grundsatzangelegenheiten des Gender Mainstreaming.

D.

Im Geschäftsbereich des Innenministeriums verbleiben bis zum 31. Mai 2006*

aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums

die Angelegenheiten des Arbeits- und Tarifrechts der Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter.

E.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gehen über

1

aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums

1.1

Grundsatzfragen der Entwicklung ländlicher Räume

1.2

die EU-Strukturpolitik für die ländlichen Räume einschließlich Fondsverwaltung für den EAGFL

1.3

die Programmierung und Federführung der Umsetzung für die Förderprogramme „Zukunft auf dem Land - ZAL“, LEADER+ und die Folgeprogramme

1.4

die Notifizierung im Bereich EAGFL, FIAF und Veterinärwesen sowie Koordinierung der Finanzkontrolle im Bereich EAGFL - Abteilung Ausrichtung - und FIAF

1.5

die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

1.6

die Angelegenheiten der ländlichen Siedlung

1.7

die Dorf- und ländliche Regionalentwicklung

1.8

die Flurneuordnung und der ländliche Wegebau

1.9

der Küstenschutz

1.10

die Hafenverwaltung als Auftragsverwaltung für das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr und

1.11

die Dienstaufsicht über die Ämter für ländliche Räume

2

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr - ehemaliges Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -

- aus dem Bereich der Ernährungswirtschaft die Angelegenheiten der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse

- die Angelegenheiten des Brennereiwesens sowie der Wein- und Alkoholmarktordnung,

- die Angelegenheiten des Brennereiwesens sowie der Wein- und Alkoholmarktordnung,

3

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren - ehemaliges Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz -

3.1

die Angelegenheiten des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständewesens einschließlich des Weinrechts

3.2

die Angelegenheiten der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

3.3

die Angelegenheiten der Rindfleisch- und Fischetikettierung

3.4

die Angelegenheiten des Qualitätsmanagementsystems und der Qualitätssicherung einschließlich der Absatzförderung land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse, des Gütezeichens, des Marketings, der Messen und Ausstellungen

3.5

die Geschäftsführung des Herkunfts- und Informationssystems Tiere

3.6

die Angelegenheiten der Futtermittelsicherheit

3.7

die Angelegenheiten der Handelsklassen tierischer und pflanzlicher Produkte

3.8

die Qualitätsüberwachung für Butter und Käse

3.9

die Angelegenheiten der Milch-Güteverordnung, der Schulmilchbeihilfe und der Butterverbilligung

3.10

die Angelegenheiten der Kontrolle des ökologischen Landbaus

3.11

die Angelegenheiten des Veterinärwesens einschließlich der Angelegenheiten der Tiergesundheit, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierkörperbeseitigung (einschließlich Defizitfeststellung der Tierkörperbeseitigung), des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft, des Tierarzneimittel- und Betäubungsmittelwesens, des tierärztlichen Berufsrechts sowie der tierärztlichen Angelegenheiten der Tierzucht

3.12

der Tierseuchenfonds

3.13

die Angelegenheiten des Fachinformationssystems Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

3.14

die Angelegenheiten der Dienst- und Fachaufsicht über den Landesbetrieb Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt).

F.

In den Geschäftsbereich des Finanzministeriums geht über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Frauen - ehemaliges Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur -

die Zuständigkeit für das Steuerrecht der Religionsgesellschaften.

aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums

die Koordinierung der Auswirkungen von Streikmaßnahmen.

G.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr gehen über

1

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - ehemals Ministerpräsidentin -

die Aufgaben der Stabsstelle „Zukunft Meer“ mit Ausnahme der Angelegenheiten der europäischen Meerespolitik, der Verbindung zur Europäischen Union und zu den norddeutschen Küstenländern

2

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Frauen - ehemaliges Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur -

2.1

die Angelegenheiten der Wissenschaft und Hochschulen (einschließlich Hochschulbau)

2.2

die Angelegenheiten der Forschung und Hochschulmedizin (einschließlich Klinikbau)

3

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - ehemaliges Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft -

die Angelegenheiten der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse.

4

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren - ehemaliges Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz -

4.1.

die Zuständigkeit für den Ladenschluss.

4.2.

die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten[2]

5.

aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums

das Recht der Bauberufe, insbesondere die Aufsicht über die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, einschließlich der Rechtsfragen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).[3]

H.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren gehen über

1

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - ehemals Ministerpräsidentin -

der Aufgabenbereich „Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein“ (Koordinierung der Gremien der Initiative und der einzelnen Leitprojekte)

2

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa - ehemaliges Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie -

2.1

die Angelegenheiten für Kinder, Jugend, Familie und das Landesjugendamt. Die Angelegenheiten der Kindertagesstätten nach dem Kindertagesstättengesetz - KiTaG verbleiben im Ministerium für Bildung und Frauen.

2.2

bis zum 30. November 2005 die Angelegenheiten der Informations- und Dokumentationsstelle „Sekten und sektenähnliche Vereinigungen“. Die Aufgabenerfüllung richtet sich nach § 25 Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

I.

Außerdem weise ich darauf hin, dass

1.

im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten die Aufgaben der Beauftragten für nationale Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit, Niederdeutsch und Kultur wahrgenommen werden

2.

das Innenministerium zuständig ist für die Verwaltungsstrukturreform

3.

das Finanzministerium zuständig ist für die Angelegenheiten der Verwaltungsmodernisierung, Deregulierung und Entbürokratisierung

4.

im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren die Angelegenheiten der Verbraucherpolitik einschließlich der Förderung von Verbraucherzentralen sowie die Zuständigkeit für gesundheits- und ernährungsbezogene Aufgaben des Verbraucherschutzes verbleiben.

J.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

K.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. Juni 2005 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über. Hiervon ausgenommen ist die Regelung unter Buchstabe D., die am heutigen Tage in Kraft tritt.

L.

Die Änderung der Bezeichnung der Ministerien tritt am heutigen Tage in Kraft.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 29 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 223), lege ich nach § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierungvom 13. Mai 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 236), zuletzt geändert durch Beschluss der Landesregierung vom 11. September 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 361), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit

1.

die Aufgaben des Schulträgers für

-

das Landesförderzentrum Hören in Schleswig,

-

das Landesförderzentrum Sehen in Schleswig,

-

das Landesförderzentrum Sprache in Wentorf,

-

das Landesförderzentrum körperliche und motorische Entwicklung in Schwentinental,

-

das Landesförderzentrum körperliche und motorische Entwicklung in Damp,

-

die Schule Hesterberg - Schule für Kranke - in Schleswig, einschließlich der Internate bei den Landesförderzentren Hören und Sprache,

2.

die Personalverwaltung für die Beschäftigten des Verwaltungs-, Hauswirtschafts- und Erziehungsbereiches der Landesförderzentren Hören, Sehen und Sprache.

B.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

C.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. Februar 2011 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.


Geschäftsverteilung der Landesregierung RegGVert SH

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes

Auf der Grundlage von Artikel 29 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 223) lege ich nach § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 13. Mai 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 236), zuletzt geändert durch Beschluss der Landesregierung vom 11. September 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 361), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und der Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:

A.

In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft - ehemaliges Ministerium für Bildung und Kultur -

die Angelegenheiten der Minderheitenförderung ohne die Angelegenheiten der Schulen der deutschen Minderheit in Nordschleswig,

2.

aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums

die Angelegenheiten der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung und Landesentwicklung;

3.

aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums

die Angelegenheiten des Zentralen Personalmanagements.

B.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

die Europaangelegenheiten und die Ostsee- und Nordseeangelegenheiten,

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft - ehemaliges Ministerium für Bildung und Kultur -

die Angelegenheiten der Kultur (ohne Minderheitenförderung und Schulen der deutschen Minderheit in Nordschleswig).

C.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft geht über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie - ehemaliges Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr -

die Angelegenheiten der Wissenschaft, Hochschulen, Forschung und Hochschulmedizin.

D.

In den Geschäftsbereich des Innenministeriums gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

die Angelegenheiten der ressortübergreifenden Aus- und Fortbildung und der Nachwuchskräfte der Allgemeinen Verwaltung sowie der Aufsicht über das Ausbildungszentrum für Verwaltung,

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa - ehemaliges Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration -

die Angelegenheiten der Aufnahme und Integration von Migranten unter Einschluss des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten, des Staatsangehörigkeitsrechts, des Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsrechts und der Geschäftsstelle Härtefallkommission,

3.

aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums

die Angelegenheiten des Statusrechts, des Landesbeamtenausschusses, des Mitbestimmungsrechts, des Rechts der Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst, der ressortübergreifenden Organisation, der ressortübergreifenden Informationstechnologien- und E-Government, der ressortübergreifenden IT-Basisinfrastrukturen, der Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung sowie der EU-DLR einschließlich der Zuständigkeit für den Einheitlichen Ansprechpartner SH.

E.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa - ehemaliges Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration -

die Angelegenheiten der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes,

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie - ehemaliges Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr -

die Angelegenheiten der Energiepolitik und des Energierechts einschließlich des Arbeitskreises Energiepolitik der Wirtschaftsministerkonferenz, der Bundesnetzagentur (soweit Energiefragen betroffen sind), der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH - ehemalige Innovationsstiftung), der Energieagentur Schleswig-Holstein, des Bergrechts einschließlich des Förderzinses und der Elektromobilität (ohne straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeiten).

F.

In den Geschäftsbereich des Finanzministeriums geht über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie -ehemaliges Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr -

die Angelegenheiten der HSH Nordbank.

G.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa - ehemaliges Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration -

die Angelegenheiten der Beratungsstellen Frau und Beruf einschließlich der Einzelförderung,

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - ehemaliges Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume -

die Angelegenheiten des wirtschaftlichen und technischen Verbraucherschutzes (ohne des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes und der Schuldner- und Insolvenzberatung),

3.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung - ehemaliges Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit -

die Angelegenheiten der Arbeitsmarktpolitik, der ESF-Fondsverwaltung, des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, des SGB II, Jugend und Arbeit und der Arbeitsmarktförderung.

H.

In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung gehen über

1.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa - ehemaliges Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration -

die Angelegenheiten der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten, der Chancengleichheit im Erwerbsleben (ohne Beratungsstellen Frau und Beruf einschließlich der Einzelförderung), des Gleichstellungsrechts, des Antidiskriminierungsrechts, des Gender Mainstreaming, des Opferschutzes, des Abbaus häuslicher Gewalt und der Koordinierung gewaltpräventiver Maßnahmen,

2.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft - ehemaliges Ministerium für Bildung und Kultur -

die Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der vorschulischen Sprachförderung,

3.

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - ehemaliges Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume -

die Angelegenheiten der Schuldner- und Insolvenzberatung.

I.

Außerdem weise ich darauf hin, dass

1.

die Aufgaben des Beauftragten für nationale Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten wahrgenommen werden,

2.

die bisherigen Beauftragten für Kultur, Mittelstand und Integration entfallen,

3.

der Staatssekretär im Innenministerium die Aufgaben des Chief Information Officers (CIO) der Landesregierung wahrnehmen wird. Seine Kompetenzen werden durch die Landesregierung festgelegt,

4.

die Angelegenheiten des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) - ehemaliges Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) - im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

und die Angelegenheiten des Therapieunterbringungsgesetzes im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa wahrgenommen werden.

J.

Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.

K.

Die neue Geschäftsverteilung tritt am 1. September 2012 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.

L.

Die Änderung der Bezeichnung der Ministerien ist zum 12. Juni 2012 in Kraft getreten.


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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.