Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Vom 28. September 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 28.09.2010
- Fundstelle:
- GVBl. 2010, 272
Artikel 1 Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG)*)
Artikel 2 Änderung der Gemeindeordnung(Änderungsanweisungen)
Artikel 3 Änderung der Landkreisordnung(Änderungsanweisungen)
Artikel 4 Änderung des Zweckverbandsgesetzes(Änderungsanweisungen)
Artikel 5 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes(Änderungsanweisungen)
Artikel 6 Änderung der Kommunal-Besoldungsverordnung(Änderungsanweisungen)
Artikel 7 ÜbergangsbestimmungDie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätigen Beigeordneten bleiben bis zum Ablauf ihrer Amtszeit hauptamtlich in diesem Amt. Entsprechendes gilt für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes zu hauptamtlichen Beigeordneten gewählt sind und ihr Amt noch nicht angetreten haben.
Artikel 8 Unterrichtung des LandtagsDie Landesregierung berichtet dem Landtag über die aufgrund dieses Gesetzes durchgeführten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2012. Darüber hinaus berichtet die Landesregierung dem Landtag über die Wirkungen der aufgrund dieses Gesetzes durchgeführten Maßnahmen bis zum 30. Juni 2015.
Artikel 9 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.