VwRefG RP 1 · Rheinland-Pfalz

Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Vom 28. September 2010

Ausfertigungsdatum:
28.09.2010
Fundstelle:
GVBl. 2010, 272
10 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG)*)

Artikel

Artikel 2 Änderung der Gemeindeordnung(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 3 Änderung der Landkreisordnung(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 4 Änderung des Zweckverbandsgesetzes(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 5 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 6 Änderung der Kommunal-Besoldungsverordnung(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 7 ÜbergangsbestimmungDie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätigen Beigeordneten bleiben bis zum Ablauf ihrer Amtszeit hauptamtlich in diesem Amt. Entsprechendes gilt für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes zu hauptamtlichen Beigeordneten gewählt sind und ihr Amt noch nicht angetreten haben.

Artikel

Artikel 8 Unterrichtung des LandtagsDie Landesregierung berichtet dem Landtag über die aufgrund dieses Gesetzes durchgeführten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2012. Darüber hinaus berichtet die Landesregierung dem Landtag über die Wirkungen der aufgrund dieses Gesetzes durchgeführten Maßnahmen bis zum 30. Juni 2015.

Artikel

Artikel 9 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Eingangsformel VwRefG

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: landesrecht.rlp.de.