Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur „EAE“ zwischen der Stadt Bielefeld und dem Land Nordrhein-Westfalen

1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur „EAE“ zwischen der Stadt Bielefeld und dem Land Nordrhein-Westfalen

 

Vom 19. November 2024

 

siehe Anlage

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.