Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des agrarwirtschaftlichen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP-AgrD 2)

Ausfertigungsdatum:
30.09.2016
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des agrarwirtschaftlichen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP-AgrD 2)

Anlage 1 (§ 5 Absatz 5) Rahmenausbildungsplan Ausbildungsabschnitt I: Verwalten Dauer: 9 Monate Lernorte: a) Seminar (10 Wochen) und Arbeitsgemeinschaften b) Kreisstellen der Landwirtschaftskammer oder andere geeignete Dienststellen Standards und Inhalte: Die Referendare ordnen das Handeln der Verwaltung rechtlich begründet und institutionell strukturiert ein.  Grundlagen des Verwaltungshandelns – Einführung  Grundlagen des Verwaltungshandelns (Vertiefung), einschließlich der verfassungsrechtlichen Grundlagen (Gleichheitsgrundsatz, Eigentum, Berufsfreiheit),  Verwaltungsaufbau NRW (insbesondere Agrar- und Umweltverwaltung) Die Referendare führen die verschiedenen Formen der Verwaltungsverfahren auf der Grundlage der Rechtsvorschriften durch.  rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung  das Handeln der Verwaltung (Hoheit, Selbstverwaltung, Fiskalhandeln)  das Verwaltungsverfahren  Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln  Die Haftung der Verwaltung, Staatshaftungsrecht Die Referendare arbeiten sich ziel- und anwendungsorientiert in neue, relevante Rechtsgebiete ein, z. B.:  die Grundsätze zivilrechtlichen Handelns  Grundlagen des BGB – Vertragsrecht (Kauf-, Werk-, Dienst- und Arbeitsverträge; Pachtrecht, landwirtschaftliches Kreditwesen; Grundbuchrecht; Familienrecht, Nachbarschaftsrecht) Die Referendare entwickeln fachbehördliche Stellungnahmen zu Hofübergabeverträgen rechtlich begründet.  BGB-Erbrecht, Zuweisungsverfahren und HöfeO Die Referendare führen das grundstücks- und landpachtverkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der verschiedenen Landnutzungsinteressen fachlich und rechtlich begründet durch.  Grundstückverkehrsgesetz  Landpachtverkehrsgesetz Die Referendare formulieren fachbehördliche Stellungnahmen zu Raum-, Fach- und Umweltplanungen sowie zu Umweltprogrammen für den ländlichen Raum. Sie entwickeln in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden regionale Entwicklungskonzepte.  Raumordnung und Landesplanung  Fachplanungen  ländliche Entwicklung und regionale Entwicklungskonzepte  Plan ersetzende Prozesse und informelle Planungen Die Referendare formulieren fachbehördliche Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und Bauvorhaben im ländlichen Raum.  Recht der Bauleitplanung  Stellungnahmen zu Planungen  Bauen im Außenbereich  Besonderheiten des Immissionsschutzrechts Die Referendare führen europa- und nationalrechtliche Fördermaßnahmen im ländlichen Raum einschließlich der Kontrollverfahren durch.  Förderung in der Landwirtschaft  agrarpolitische und rechtliche Grundlagen  Förderprogramme und ihre Verwaltungsabwicklung Die Referendare beurteilen in fachbehördlichen Stellungnahmen die Anforderungen des Natur-, Tier- und Umweltschutzes sowie der guten fachlichen Praxis fachlich und rechtlich begründet. Umweltschutz in der Landwirtschaft  Naturschutzrecht  Tierschutzrecht, Tierschutznutztierhaltungs-VO  Gewässer- und Bodenschutz  Pflanzenschutz- und Düngerecht  Grundlagen des Abfallrechts Die Referendare führen Aufgaben der zuständigen Stelle und der zuständigen Behörde nach dem Berufsbildungsgesetz durch.  Rechtsvorschriften in der Berufsbildung  Regelungsbefugnis der Landwirtschaftskammer als zuständige Stelle für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft  Wahrnehmung der Aufgaben zur Überwachung und Förderung der Berufsbildung Die Referendare beurteilen in fachbehördlichen Stellungnahmen die Anforderungen des Rechts der Ernährungswirtschaft und des Verbraucherschutzes rechtlich begründet.  Verbraucherschutz und Recht der Ernährungswirtschaft Die Referendare führen Kunden- und Klientengespräche ziel- und prozessorientiert.  Gesprächsaufbau,  Aktives Zuhören,  Verständnis klären,  Informieren, Überzeugen und Entscheiden Pflicht- Aufgaben: 6 Entwürfe zu Verwaltungsvorgängen Ausbildungsabschnitt II: Leiten und Steuern Dauer: 6 Monate Lernorte: a) Seminar (2 Wochen) und Arbeitsgemeinschaften b) Zentrale der Landwirtschaftskammer, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz oder andere geeignete Dienststellen Standards und Inhalte: Die Referendare bereiten rechtliche Maßnahmen sowie Entscheidungen im Personalwesen begründet vor und führen Aufgaben der Personalführung mitarbeiterorientiert durch.  Personalwirtschaft  öffentliches Dienstrecht,  Innere Organisation Die Referendare führen Mitarbeiter respektvoll und leistungsorientiert.  Aufgaben und Funktionen eines Vorgesetzten,  Führungsverhalten,  Führungstechniken,  Teambildung,  Konfliktlösung  Mobbing Die Referendare führen Mitarbeitergespräche ziel- und prozessorientiert.  Gesprächsaufbau,  Aktives Zuhören,  Verständnis klären,  Informieren, Überzeugen und Entscheiden Die Referendare beurteilen Maßnahmen und Entscheidungen unter Berücksichtigung der kameralistischen Haushaltsführung und des Controllings.  Haushalt und Controlling  Haushaltsgrundsätze  Haushaltsbewirtschaftung; Kostenrechnung Die Referendare entwickeln Projekte unter Anwendung des Projektmanagements.  Projektidee, Projektplanung, Projektmanagement  interne Bewertung von Projekten  Beantragung und Abrechnung von Projekten  Organisation und Steuerung von Arbeitsprozessen Die Referendare moderieren Veranstaltungen.  Moderationszyklus,  Moderationsregeln,  Moderationsarten,  auf Störungen reagieren, Die Referendare führen Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Behörden durch.  Öffentlichkeitsarbeit  Internetauftritt, Interview, Pressebericht  Presserecht Pflicht- aufgaben: 2 Berichte zu Vorgängen der Mitarbeiterführung, 2 Berichte zur Haushaltsführung und zum Controlling, 2 Moderationen 1 Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit Ausbildungsabschnitt III: Beraten Dauer: 7 Monate Lernorte: a) Seminar (4 Wochen) und Arbeitsgemeinschaften b) Beratungsdienststellen und Einrichtungen der Landwirtschaftskammer oder andere geeignete Dienststellen Standards und Inhalte: Die Referendare beurteilen Organisationsformen landwirtschaftlicher Unternehmen aus handels- und steuerrechtlicher Sicht.  Die Organisation des landwirtschaftlichen Unternehmens  Grundzüge der Unternehmensrechtsformen  Kooperationen in der Landwirtschaft  Besonderheiten des Handels- und des Steuerrechts in der Landwirtschaft Die Referendare analysieren landwirtschaftliche Unternehmen anhand betrieblicher Aufzeichnungen betriebswirtschaftlich und entwickeln angemessene Veränderungsmaßnahmen.  Buch- und Unternehmensführung Die Referendare führen Beratungsgespräche klienten- und prozessorientiert.  Persönlichkeitsbild / Beraterprofil  Rolle des Beraters u. Beratungsverständnis  Zielgruppen / meine Kunden  Beratung / Coaching  Kommunikationsmodelle  Kommunikationstechniken  Fallbeispiele Die Referendare planen den Beratungsprozess systematisch, führen ihn situationsbezogen durch und evaluieren ihn kriterienorientiert.  Gestaltung von Beratungsprozessen  Beratungsprozess strukturieren und gestalten  Einzel-, Gruppen-, Massenberatung  Lösungsansätze entwickeln und vertreten  Evaluierung  kollegiale Fallberatung Die Referendare planen, organisieren die Beratungsarbeit effizient und entwickeln zukunfts- und zielgruppenorientierte, neue Beratungsprodukte.  Marketing / Produktstandardisierung,  Verkaufsprozess optimieren Die Referendare planen Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung teilnehmerorientiert, führen sie durch und evaluieren diese.  Bedarfsanalyse,  Weiterbildungsziele,  Methodenauswahl  Veranstaltungsorganisation,  Finanzierung, Förderung  Qualitätssicherung Pflicht- aufgaben: 2 Beratungsfälle, 1 Maßnahme der beruflichen Weiterbildung

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.