Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 30.06.2013
Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen
Verordnung
zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen
in Nordrhein-Westfalen
Vom 19. Mai 2013
Präambel
Zur Steigerung der Effizienz und zur Stärkung der Einheitlichkeit der Steuerverwaltung sollen die beiden in Nordrhein-Westfalen bestehenden Oberfinanzdirektionen mit der nachfolgenden Verordnung zu einer für das gesamte Land zuständigen Mittelbehörde mit Sitzen in Köln und Münster zusammengelegt werden.
Auf Grund von § 2a Absatz 1 und § 8a Absatz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), von denen § 8a durch Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Delegationsverordnung FM vom 23. April 2013 (GV. NRW. S. 198), wird verordnet:
Die Oberfinanzdirektion Münster wird in Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen umbenannt.
Die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Rheinland werden auf die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen übertragen.
Die Oberfinanzdirektion Rheinland wird mit Ablauf des 30. Juni 2013 aufgelöst.
Diese Verordnung tritt am 30. Juni 2013 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung über die Aufgaben der Oberfinanzdirektion Münster und Rheinland gemäß § 8a des Finanzverwaltungsgesetzes vom 17. Juli 1998 (GV. NRW. S. 478) aufgehoben. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2023 zu berichten. Der Finanzministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.